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Annahmebedingungen für Boden

Erdaushub bzw. unbelasteter Boden (Z0) ist der bei Erdarbeiten anfallende sortenreine Aushub. Wenn Sie weniger als 20 cbm Aushub pro Anfallstelle zu entsorgen haben, ist eine Analyse des Bodens nicht notwendig. Bei Mengen größer 20 cbm pro Anfallstelle ist vorab eine Analyse des Bodens erforderlich.

Sollte eine Analyse notwendig sein muss die benötigte Analyse nach LAGA Boden oder im Verdachtsfall nach Deponieverordnung von einem akkreditierten Labor durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass die Beauftragung und Durchführung einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Je nach Auftragslage kann es auch mal 1-2 Wochen dauern, bis ein Befund vorliegt. Bei Fragen können sie uns jederzeit kontaktieren – wir beraten sie gern.

Folgende „Bedingungen“ sind zudem bei der Entsorgung von Boden Z0 (ohne Analyse) zu beachten:

  • Das Material muss optisch und geruchlich unauffällig sein
  • Das Material muss aus einer unbedenklichen Fläche stammen, z.B. nicht von einer Tankstelle, Werkstatt. Teilen Sie uns mit wo ihr Boden herkommt
  • Die Menge von 20 m³ darf nicht überschritten werden, ansonsten wird eine Analyse nach LAGA-Boden benötigt
     
  • Das Material darf die Zuordnungswerte von Z1.1 nicht überschreiten Das Material darf max. 5 % mineralische Anteile (Steine) enthalten, es muss frei von sämtlichen nicht mineralischen Fremdstoffen (wie z.B. Plastik, Kabelreste, etc.) sein

Was darf rein?

  • unbelasteter, naturbelassener Boden
     
  • Bodenaushub

Was darf nicht rein?

  • Bauschutt
     
  • mineralisches Material
     
  • Baustellenabfälle
     
  • gefährliche Abfälle, z.B. Dämmmaterial, Dachpappe, Mineralwolle (KMF)
     
  • sonstige Fremdstoffe

Je nach Gegebenheit muss ggf. eine Analyse erstellt werden. Wir behalten uns vor in Verdachtsfällen eine Analyse vorzunehmen. Je nach Analysebefund und Belastungswerten kann der Entsorgungspreis zum unbelasteten Boden variieren. Ein entsprechendes Angebot unterbreiten wir ihnen gerne.

Alles, was Sie über Erdboden entsorgen wissen müssen

Beim Hausbau oder auch im Rahmen der Gartengestaltung fällt oft Erdaushub an. Planen Sie, einen Keller auszuheben, oder einen größeren Teich anzulegen, kommen stattliche Mengen zusammen. Pflanzen Sie Bäume oder legen Sie einen kleinen Teich an, bleiben die Mengen überschaubar. Dennoch müssen Sie wissen, was Sie beim Erdaushub zu welchen Bedingungen entsorgen dürfen.

Einteilung der Bodenqualität beim Erdaushub

Der Boden wird je nach Beschaffenheit in verschiedene Klassen eingeteilt, und zwar Z0 bis Z2. Bei Z0 Boden handelt es sich um Erdaushub, der vollkommen uneingeschränkt wiederverwertet werden kann. Möchten Sie Z0 Boden entsorgen, ist dies unkompliziert.
Z1 steht für Böden, bei denen die Wiederverwertung eingeschränkt möglich ist. Die Klasse Z2 schließlich bezeichnet Böden, deren Wiederverwertung stark eingeschränkt ist. Müssen sie mehr als 200 Kubikmeter Erdboden entsorgen, sind Sie in jedem Fall verpflichtet, die Bodenqualität von einem Gutachter bestimmen zu lassen.

Das darf im Erdaushub enthalten sein

Grundsätzlich fallen Ton, Sand, Lehm, Mutterboden und Boden ohne Gras in diese Kategorie. Es dürfen keinerlei Zement, Mörtel, Mauerwerk, Beton, Holz, größere Steine oder Wurzelwerk darunter sein. Selbstredend gelten Böden, die mit Säuren, Ölen, Fetten, Laugen oder jeglichen Chemikalien verunreinigt sind, nicht als Z0 Boden.