Was bei Stellplatz, Zufahrt und Genehmigung wichtig ist

Wer einen Container bestellt, sollte nicht nur Abfallart und Containergröße im Blick haben. Auch der geplante Stellplatz entscheidet darüber, ob der Container problemlos geliefert und später wieder abgeholt werden kann. Denn der Container wird mit einem Lkw angeliefert und am vorgesehenen Platz abgesetzt. Dafür braucht das Fahrzeug ausreichend Platz zum Rangieren, eine freie Zufahrt und einen tragfähigen Untergrund. Soll der Container auf einer öffentlichen Fläche stehen, ist in der Regel zusätzlich eine behördliche Genehmigung erforderlich. Wer diese Punkte vor der Bestellung prüft, kann Verzögerungen und Probleme bei der Containerstellung vermeiden.

Wo darf ein Container aufgestellt werden?

Vor der Bestellung sollte zunächst geklärt werden, wo der Container stehen soll. Entscheidend ist dabei unter anderem, ob es sich um ein privates Grundstück oder eine öffentliche Fläche handelt.

Container auf dem eigenen Grundstück aufstellen

Auf dem eigenen Grundstück ist für den Container selbst in der Regel keine behördliche Stellgenehmigung erforderlich. Je nach örtlicher Situation können für die Anlieferung jedoch weitere Genehmigungen notwendig sein. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn für die Zufahrt zum Grundstück eine genehmigungspflichtige Gehwegüberfahrt erforderlich ist.

Gehört die Stellfläche einem Dritten, sollte außerdem vorab die Zustimmung des Eigentümers eingeholt werden. Unabhängig von der Genehmigungsfrage muss der Stellplatz für die Anlieferung geeignet sein. Vor der Bestellung sollten deshalb vor allem drei Punkte geklärt werden:

  • Ist der Untergrund ausreichend tragfähig?
  • Kann das Containerfahrzeug den Stellplatz erreichen?
  • Ist genügend Platz zum Rangieren und Absetzen des Containers vorhanden?
     

Container auf öffentlichem Grund aufstellen

Soll ein Container auf einer Straße, einem Gehweg oder einem öffentlichen Parkplatz stehen, ist in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis der zuständigen Behörde erforderlich. Die konkreten Anforderungen können je nach Kommune unterschiedlich sein. Deshalb sollte vorab bei der zuständigen Behörde geklärt werden, welche Genehmigung erforderlich ist, welche Unterlagen benötigt werden und welche Fristen gelten. Das betrifft beispielsweise Containerstellungen in Hamburg ebenso wie in Kommunen in Schleswig-Holstein oder Niedersachsen. Die jeweiligen örtlichen Vorgaben sind entscheidend.
 

Welcher Untergrund eignet sich für einen Container?

Ein Container kann insbesondere nach der Befüllung ein erhebliches Gewicht erreichen. Der Untergrund muss deshalb sowohl den Container als auch das anliefernde Fahrzeug tragen können.

Geeignet sind vor allem ausreichend befestigte Flächen, beispielsweise aus:

  • Asphalt,
  • Pflaster,
  • Beton oder
  • ausreichend verdichtetem Schotter.

Weniger geeignet sind weiche oder unbefestigte Flächen. Rasen, lockerer Boden oder aufgeweichte Flächen können insbesondere nach starken Niederschlägen problematisch werden. Container oder Fahrzeug können einsinken und Schäden am Untergrund verursachen. Auch bei hochwertigen Pflasterflächen oder empfindlichen Einfahrten sollte vorab geprüft werden, ob die Fläche für die Belastung geeignet ist.
 

Wie viel Platz braucht ein Containerfahrzeug?

Bei der Planung darf nicht nur die eigentliche Stellfläche des Containers berücksichtigt werden. Auch der Lkw benötigt ausreichend Platz für Anlieferung und Abholung. Tore, schmale Einfahrten, Carports, parkende Fahrzeuge oder andere Hindernisse können dazu führen, dass der vorgesehene Stellplatz nicht erreicht werden kann.

Vor der Bestellung sollte deshalb geprüft werden:

  • Ist die Einfahrt breit genug?
  • Gibt es ausreichend Durchfahrtshöhe?
  • Stehen Bäume, Äste oder Dachüberstände im Weg?
  • Befinden sich Leitungen oder andere Hindernisse über der Zufahrt?
  • Gibt es vor dem Stellplatz genügend freie Fläche zum Absetzen des Containers?
  • Können parkende Fahrzeuge die Zufahrt blockieren?

Für Containerbestellungen über den Buhck-Onlineshop gilt aktuell: Die eingesetzten Fahrzeuge benötigen eine Einfahrtsbreite von mindestens 3,20 Metern. Außerdem muss ein Lkw-tauglicher Untergrund vorhanden sein. Je nach Container und Abfallart kann das Gesamtgewicht des Fahrzeugs bis zu 26 Tonnen betragen. Ob der vorgesehene Stellplatz geeignet ist, hängt jedoch immer von den konkreten Gegebenheiten vor Ort ab.
 

Wann ist eine Halteverbotszone sinnvoll?

Auch wenn die Nutzung einer öffentlichen Fläche genehmigt wurde, muss der vorgesehene Platz zum Zeitpunkt der Anlieferung tatsächlich frei sein. Soll der Container beispielsweise auf einem öffentlichen Parkplatz oder am Straßenrand aufgestellt werden, kann deshalb zusätzlich eine temporäre Halteverbotszone erforderlich oder sinnvoll sein. Ob sie benötigt wird und welche Genehmigungen dafür erforderlich sind, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Auch dieser Punkt sollte möglichst vor der Containerbestellung geklärt werden.
 

Welche Flächen müssen frei bleiben?

Auch wenn ausreichend Platz vorhanden ist, kann nicht jede Fläche für einen Container genutzt werden. Rettungs- und Verkehrswege dürfen durch die Aufstellung nicht beeinträchtigt werden. Ebenso sollten beispielsweise Hydranten, Kanaldeckel, Zufahrten und wichtige Zugänge frei bleiben. Auf öffentlichen Flächen können darüber hinaus weitere Vorgaben der zuständigen Behörde gelten.
 

Was sollte am Liefertag vorbereitet sein?

Damit der Container wie geplant abgestellt werden kann, sollte der vorgesehene Bereich am Liefertag vollständig zugänglich sein. Autos, Fahrräder, Anhänger, Baumaterialien oder andere Gegenstände sollten rechtzeitig entfernt werden. Auch die Zufahrt und die für den Lkw benötigte Rangierfläche müssen frei sein. Gerade bei engen Zufahrten lohnt es sich, die Situation vorab aus Sicht des Containerfahrzeugs zu betrachten: Kann der Lkw den Stellplatz erreichen und den Container dort sicher absetzen? Bei Unsicherheiten zum Stellplatz oder zu den Voraussetzungen für die Anlieferung können sich Kunden vor der Bestellung beraten lassen.
 

Auch die Abholung mitplanen

Mit der erfolgreichen Anlieferung ist die Stellplatzplanung noch nicht abgeschlossen. Auch für die spätere Abholung benötigt das Containerfahrzeug wieder ausreichend Platz und eine freie Zufahrt. Während der Standzeit sollte deshalb darauf geachtet werden, dass der Container nicht durch andere Fahrzeuge, Baustoffe oder Geräte blockiert wird. Außerdem muss der Container entsprechend den Vorgaben befüllt werden. Abfälle dürfen nicht über die zulässige Ladekante hinausragen, damit der Behälter anschließend sicher aufgenommen und transportiert werden kann.
 

Checkliste: Stellplatz vor der Containerbestellung prüfen

Bevor Sie einen Container bestellen, sollten Sie folgende Punkte klären:

  • Welche Abfälle sollen entsorgt werden?
  • Welche Containergröße wird benötigt?
  • Wo soll der Container stehen?
  • Handelt es sich um Privatgrund oder eine öffentliche Fläche?
  • Sind für Stellplatz oder Zufahrt Genehmigungen erforderlich?
  • Ist der Untergrund ausreichend tragfähig?
  • Kann ein Containerfahrzeug den Stellplatz problemlos erreichen?
  • Sind Einfahrt und Durchfahrt ausreichend breit und hoch?
  • Ist genügend Platz zum Rangieren und Absetzen vorhanden?
  • Gibt es Tore, Äste, Carports, Leitungen oder andere Hindernisse?
  • Bleiben Rettungswege, Hydranten, Kanaldeckel und Zugänge frei?
  • Muss der Stellplatz mit einer Halteverbotszone freigehalten werden?
  • Ist die Zufahrt auch bei der späteren Abholung gewährleistet?
     

Stellplatz vor der Bestellung klären

Ob ein Container wie geplant aufgestellt werden kann, hängt nicht allein von der Größe der Stellfläche ab. Entscheidend sind auch Zufahrt, Untergrund, Platz für das Containerfahrzeug und gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen. Deshalb lohnt es sich, den geplanten Standort bereits vor der Bestellung zu prüfen. Bei Fragen zu Containergröße, Anlieferung oder Stellplatz beraten die Ansprechpartner der Buhck Gruppe bei der Planung. Den passenden Container für verschiedene Abfallarten können Sie anschließend auch über den Buhck-Onlineshop auswählen.

Häufige Fragen zur Containeraufstellung